Weißstorch

Der Weißstorch gehört nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung und nach § 20 a Abs. 1 Nr. 8c Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. D.h. es ist nicht nur verboten, Weißstörchen nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten, sondern es sind auch deren Nester gegen Beschädigung und Zerstörung zu schützen. Da diese Art auch in Anhang 1 der EG- Vogelschutzrichtlinie (1979) und in Anhang II der Bonner Konvention (1979) angeführt wird, unterliegen die Weißstörche auch den internationalen Schutzvorschriften. In der gesamten Bundesrepublik wird der Weißstorch als „gefährdet“ (Gefährdungskategorie 3) eingestuft, deshalb wollen wir den Störchen eine künstliche Nisthilfe anbieten. Zum besseren Vergleich wie stark der Weißstorch vom Aussterben bedroht ist: Unter die Gefährdungskategorie 3 gehören u.a. der Uhu, der Seeadler und der Wanderfalke. Uns ist bewusst, dass wirkliche Hilfe für den Weißstorch nur durch den Schutz der Lebensräume erfolgen kann.

Doch es gibt noch eine Vielzahl an Störchen in den Oderwiesen, aus diesem Grund hoffen wir im nächsten Jahr auch eine Storchenfamilie bei uns auf dem Hof begrüßen zu können.

Die großen Nester werden aus Ästen errichtet und weisen einen Durchmesser von bis zu zwei Metern auf. Sehr alte Nester können eine Höhe von mehr als vier Metern und ein Gewicht von zwei Tonnen erreichen! Das Gelege besteht aus durchschnittlich 3 bis 4 weißen Eiern, die von beiden Eltern etwa 32 bis 34 Tage bebrütet werden. Die Jungen halten sich rund zwei Monate im Nest auf und werden in dieser Zeit von beiden Eltern betreut.